Beschleunigte Grundqualifikation

gemäß § 4 Berufkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

 

Wir, die Fahrschule Frank ist gesetzlich anerkannt, die beschleunigte Grundqualifikation

durchzuführen.

Die Ausbildung erfolgt in 140 Stunden (a´ 60 Minuten).

Mindestalter beträgt  für die Klasse C1, C1E  18 Jahre,

                                    für die Klasse  C, CE       21 Jahre.

Es ist nur eine theoretischen Prüfung von 90 Minuten zu absolvieren.

 

 

Pflicht zur Weiterbildung (§5 BKrFQG)

Jeweils fünf Jahre nach Erwerb müssen die Kenntnisse durch den Besuch einer Weiterbildung aufgefrischt werden, die aus Teilnahme an einer 35 Stunden umfassenden und bei einer nach §7 BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführten  Weiterbildungsschulung besteht.

 

Spätestens bis zum 10.09.2014 (Güterkraftverkehr) müssen alle Fahrer/innen, an einer Weiterbildungsschulung teilgenommen haben. Danach sind auch hier die Kenntnisse erneut im 5-Jahres-Rhythmus nachzuweisen.

 

Die Grundqualifikation und die Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl der EU auf dem Führerschein (Schlüsselzahl 95 nach Anlage 9 FeV) nachgewiesen.